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20 JAHRE GARANTIE

Für ein rundum sicheres Gefühl

I. GARANTIEDAUER

Für Bestellungen seit dem 01.01.2011 garantieren Ihnen die Unternehmen der HAHN Gruppe, dass unsere hanit Kunststoff-Recycling-Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung und 20 Jahre danach frei von Materialfehlern sind. Die Farbgebung ist nicht Bestandteil der Garantie.

II. MATERIALEIGENSCHAFTEN

Bei hanit Kunststoff-Recycling-Produkten können Schwankungen in Abmessung (bei Lieferung bis +/- 3 %) und Farbe auftreten. Produktionstechnisch bedingt können die Oberflächen von Recycling-Produkten strukturiert sein und die Profile und Fertigteile Einschlüsse bzw. Lunker enthalten.

III. GARANTIEBEDINGUNGEN

Wenn unsere hanit Kunststoff-Recycling-Produkte in der Garantiezeit bei sachgemäßem Einsatz und Verwendung Materialfehler aufweisen, werden wir Ihnen die Ware nach erfolgter Prüfung ersetzen (Ersatzlieferungsgarantie). Voraussetzung für unsere Garantieleistung ist, dass Montage und Anwendung der Produkte gemäß der vorliegenden Montageanleitungen und Einbauempfehlungen erfolgt sind. Jegliche andere Erstattung für Transportkosten, Installation, Neuinstallation, Folgeschäden, Abbau oder andere Kosten sind von der Garantie ausgeschlossen.

IV. BEARBEITUNG DER GARANTIE

Für die korrekte und zügige Abwicklung im Garantiefall wenden Sie sich bitte schriftlich an uns mit folgenden Anlagen:

  • Kopie der Rechnung

  • Detaillierte Beschreibung des Mangels

  • Bildmaterial und/oder Muster des beanstandeten Produkts

V. AUSSCHLUSS DER GARANTIE

Ausgeschlossen von der Garantie sind:

  • Mängel, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind

  • Mängel wie z. B. Verfärbungen oder Ausdehnungen, die durch Klima- und Wetterbedingungen hervorgerufen werden

  • Mängel, die auf das Verhalten des Kunden oder von Dritten zurückzuführen sind (unsachgemäße Verwendung und Montage, Veränderung am Produkt, Verwendung von Fremdteilen, unsachgemäße(r) Transport, Verpackung und Lagerung)

  • 2. Wahl und Restpostenverkäufe

  • Sonderanfertigungen, Industrieprofile, -fertigteile und -systeme

  • Nicht von den Unternehmen der HAHN Gruppe hergestellte Waren

  • Armierte Pfosten und Bretter, deren Garantie auf 5 Jahre begrenzt ist

  • Produkte für die andere / abweichende Garantieaussagen getroffen wurden

VI. ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND

Gerichtstand ist der Firmensitz des Lieferers. Diese Garantie gilt neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hahn-Flughafen, 01.03.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen